Startseite Impressum
Verein Deutscher Besitzertrainer
 
 
Rundbriefe
 

Rundbrief 2010/01

Liebe Besitzertrainerinnen und -trainer, liebe Mitglieder,

wenn Sie den obligatorischen Rundbrief zum Jahreswechsel vermisst haben, lag das schlicht daran, dass Gevatter Hein kräftig nach mir gegriffen hatte. Inzwischen bin ich wieder etwas auf den Beinen, wenngleich mehr im Rollstuhl, aber habe wieder am Leben teil. Das jedoch ziemlich eingeschränkt, so dass ich mich entschlossen habe, den Vorsitz des Vereins Deutscher Besitzertrainer e.V. anlässlich unserer diesjährigen Mitgliederversammlung in neue Hände zu legen.

Ich schlage unseren jetzigen zweiten Vorsitzenden Dr. Ehrhard E. Liebrecht vom Gestüt Ullenboomshof in Xanten und seines Zeichens Rechtsanwalt in Berlin vor. Gern bin ich bereit, als Stellvertreter oder Beisitzer weiterhin beratend mitzuwirken, aber die fast monatlichen Reisen zu den Vorstandssitzungen des Direktoriums würden mich derzeit überfordern.

Sie sind in Ihrer Wahlentscheidung völlig frei und können auch andere Vorschläge einbringen.


Strukturreform

Ein etwas hochtrabender Name, denn die Strukturen haben sich kaum geändert. Aber immerhin ist es gelungen, aus den eigenen Kreisen soviel Geld zusammenzukratzen, dass wir eine Beteiligung an der führenden Wettplattform mit Mehrheitszukauf-Option erwerben konnten. Hoffen wir, dass damit nennenswerte Erträge in die Kassen des Sportes fließen. An der DVR-Wettbetriebsgesellschaft haben wir uns Anfang 2010 mit einem Kommanditanteil von 10 000,- Euro beteiligt. Es schien uns wichtig, im Interesse des Basissportes dieses Signal zu setzen, aber auch Augen und Finger drin zu haben.

Schon im Vorjahr haben wir der Gesellschaft einen verzinslichen Kredit von 10 000,- Euro gewährt, um die Einrichtung des ersten Wettladens auf der Kölner Rennbahn zu ermöglichen. Inmitten der Finanzkrise schien es uns sinnvoller, eine eigene Gesellschaft zu kreditieren, als auf nahezu mit Null verzinste Bankdarlehn zu bauen.


Sirius

Die Wetter und das Wetter sind wichtig für den Rennsport, aber nicht alles Der Stern liegt 8,6 Lichtjahre von der Erde entfernt, der Satellit fast 15 Breitengrade zur Astra-Richtung verschoben. Um das im Abo angebotene Buchmacher-Programm empfangen zu können, braucht es eine zweite oder bewegliche oder extragroße Schüssel. Nur ganz große Rennsport-Enthusiasten betreiben diesen Aufwand.

Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Sendeplattform vor einiger Zeit von Astra nach Sirius verlegt. Damit haben wir die einzig verbliebene Möglichkeit, "Lieschen Müller" über Astra zu erreichen, vergeben.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein von allen Pferde-Organisationen betriebener Unterhaltungskanal auf dem allverfügbaren Astra-Satelliten, mit Übertragung von Turnieren, Trab- und Galopprennen, Pferde-Spielfilmen, Trainingsberichten, Gestütsbesuchen usw. ein bisschen von der Faszination des Rennsportes unter die Menschen bringen könnte. Wer den Kanal erst entdeckt hat, bliebe ja vielleicht hängen.

Niemand kommt über das Wetten zum Pferdesport. Wer aber einmal von der Schönheit und Faszination des Rennsportes gepackt ist, wird zum Aktiven, zum Besitzer und auch zum Wetter.

Das allerdings würde auch bedeuten, dass wir unser jetziges rein auf die Rennleitung und den Wetter ausgerichtetes Programm ändern oder ein neues hinzuschaffen. Der zwanzigminütige Blick auf die schneebedeckten Sattelboxendächer reißt niemanden vom Hocker. Die Franzosen haben uns mehrfach gezeigt, was man mit Zoom und Zeitlupe alles zaubern kann. Aber das setzt natürlich ein deutlich andere Kameraführung und Regie voraus.


Ausschreibungen

Ich weise noch einmal darauf hin, dass es gelungen ist, das starre Kategorie-System dahingehend aufzulockern, dass zusätzliche Zulassungsbegrenzungen in die Ausschreibung eingebaut werden können, mit denen der regionale Pferdebestand vor "Rausguckern" geschützt werden kann. Wirken Sie auf Ihre Vereine ein, davon auch in Ihrem Sinne Gebrauch zu machen.


Satteln in der Gastbox

Das Thema verfolgt uns von Sitzung zu Sitzung. Erst ganz verboten (schlechteste Lösung), dann ganz freigegeben (schamlos missbraucht), dann gegen Gebühr frei (als zu teuer empfunden), neuer Vorschlag: auf schriftlichen Antrag (hinterlässt stets das Gefühl der Willkür). Wer praktikable Vorschläge weiß, sollte Laut geben.


Tierschutztransport-Verordnung

Erneut kocht die Frage hoch, ob denn ein Besitzertrainer, der seine Pferde selbst zum Rennen fährt, den Befähigungsnachweis und die Nachschulung nach der Tierschutztransport-Verordnung braucht. Die Verordnung und die ihr zu Grunde liegende EG-Verordnung gelten ausdrücklich nicht für Transporte ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Die Bestimmungen anbei:

TSchTrVO §1 Absatz 2
Diese Verordnung gilt ... nicht für Transporte im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/22005

EG-VO 1/2005 Artikel 1(5)
Diese Verordnung gilt nicht für den Transport vonTieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichenTätigkeit durchgeführt wird ...

Die FN interpretiert die neue Tierschutztransportverordnung wie folgt:

"Diese Auslegung wurde der EU-Kommission in Brüssel schon während des Gesetzgebungsverfahrens so mitgeteilt und ihr wurde dort nicht widersprochen. Daher geht die FN auch von der Richtigkeit der Auslegung aus: Die Tierschutztransportverordnung gilt im Bereich der Pferde lediglich für nichtregistrierte Equiden sowie für registrierte Equiden auf dem Transport zur Schlachtung. Generell sind Transporte zum Zwecke des Pferdesports (Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht von dieser Verordnung nicht tangiert. Betroffen sind hier lediglich gewerbliche Spediteure (beispielsweise auf den Transport von Pferden spezialisierte Unternehmen). Sollten Reiter oder Züchter, die Pferde zum Zwecke des Turnier- oder Breitensports sowie aus züchterischen Gründen transportieren, von Behörden mit der neuen Tierschutztransportverordnung - speziell mit der Frage nach dem in der Verordnung aufgeführten Befähigungsnachweis - konfrontiert werden, sollten sie auf diese Auslegung verweisen. Parallel dazu empfiehlt die FN, den jeweiligen Landes-, Anschluss- oder Zuchtverband über einen solchen Fall in Kenntnis zu setzen. Dieser wird dann in Zusammenarbeit mit der FN die zuständigen Verantwortlichen des jeweiligen Bundeslandes über die entsprechende Auslegung informieren." (Quelle: www.reitwelten.de)

Wir gehen davon aus, und lehren und prüfen das seit 20 Jahren auch so in allen Lehrgängen, dass ein Besitzertrainer steuerlich immer als "Liebhaber" eingestuft ist, also weder Gewinne versteuern muss, noch Verluste von anderen Einkünften absetzen kann. Die kleine Hoffnung auf einen vierten Platz mit 250 Euro Prämie begründet keine wirtschaftliche Tätigkeit.

Der Versuch, uns das ganz aktuell durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen zu lassen, hat leider nur zu der butterweichen Erklärung geführt, es sei Sache der Länder, wie sie das Gesetz interpretieren würden. Dort herrscht allgemeine Ratlosigkeit. Sollten Sie Probleme bekommen, setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung.

Im Übrigen ist die isolierte Frage nach dem Befähigungsnachweis unsinnig, denn wenn die TSchTrVO gilt, dann gelten natürlich alle Bestimmungen der VO und nicht nur diese.

Und schließlich: die Besonderheiten des "langen Transportes" (über 8 Stunden) gelten ausdrücklich nicht für registrierte Equiden, also Turnier- und Sportpferde.


Neuer Pferdewirt

Im Bundesgesetzblatt Nr. 30/2010 vom 10.6.2010 ist die neue Verordnung zur Berufsausbildung zum Pferdewirt veröffentlicht. Die bisherigen 4 Schwerpunkte Zucht und Haltung, Reiten, Rennreiten und Trabfahren sind jetzt in 5 Fachrichtungen umgewandelt. Fachrichtungen bieten (angeblich) eine größere Durchlässigkeit. 1. Pferdehaltung und Service, 2. Pferdezucht, 3. klassische Reitausbildung, 4. Pferderennen (Galopp und Trab), 5. Spezialreitweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Hans-Heinrich Jörgensen
Vorsitzender

 
« zurück
    |  copyright © Verein Deutscher Besitzertrainer e.V. - Vereinssitz Köln  |  design by DANZ Kreative Medien  |