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Verein Deutscher Besitzertrainer
 
 
Besitzertrainer-Lehrgang
 
Jeder, der genügend Pferdeerfahrung mitbringt und sich mit den Spielregeln des Rennsportes vertraut gemacht hat, kann Besitzertrainer werden.

In einem Dreiwochenlehrgang in Köln, meist im November/Dezember eines jeden Jahres, wird ihm "der letzte Schliff" verpaßt. Dabei allerdings rauchen die Köpfe, muß man doch fast soviel lernen wie der Pferdewirtschaftsmeister: von der Fütterung bis zur Tiergesundheit, vom Training bis zur Korrektur des Reiters, von der Geschichte des Vollblutes bis zur Rennordnung, von der Ausschreibung bis zum Richterspruch, vom Arbeits- zum Steuerrecht. Selbst alt erfahrene Hasen gehen mit Gewinn aus dem Lehrgang nach Hause.

Und schließlich siebt eine strenge Prüfung die Spreu vom Weizen. Spätestens hier muß der eine oder andere erkennen, daß er sich doch übernommen hat und bis zum nächsten Male nachbessern muß. Zu Recht ist die Auslese streng, denn vom Können und der Verläßlichkeit des Trainers hängt die Gesundheit der Pferde und der Reiter ab. Ein mangelhaft geschultes Pferd gefährdet die anderen mit. Schließlich ist ein Rennen kein Spazierritt, dort geht es hart zur Sache, mit 60 km/h Bügel an Bügel, und jeder will am Pfosten vorn sein.
 

Auszug auf der Rennordnung

 
Ziffer 190
Für die Teilnahme am Galopprennsport benötigen Berufstrainer, Besitzertrainer, Berufsrennreiter und Amateurrennreiter eine Lizenz des Direktoriums. Sie wird nur demjenigen erteilt, der schriftlich erklärt hat, die Rennordnung und ihre Rechtsvorschriften sowie der internationalen Vereinbarung über Zucht und Rennen anzuerkennen.


Ziffer 193
Eine Besitzertrainerlizenz kann erhalten, wer dem Verein Deutscher Besitzertrainer e.V. angehört und mit Bestehen der Trainerprüfung (Richtlinie 5) die Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat, die zum ordnungsgemäßen Training und zur Teilnahme an Rennen notwendig sind.

Ziffer 196
Eine Amateurrennreiterlizenz kann nach Ablegen einer Prüfung (siehe Richtlinie 6) erhalten, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, eine mindestens zweijährige Reitausbildung nachweist und ausreichende Reitfertigkeit besitzt, in den letzten drei Jahren weder gegen Entgelt im Rennstall gearbeitet noch eine Lizenz als Berufsrennreiter oder -trainer besessen noch im Rennsport entgeltlich geritten hat, dem Verband Deutscher Amateur-Rennreiter oder einem Landesverband des Verbandes Deutscher Amateur-Rennreiter angehört, eine Unfallversicherung abgeschlossen hat und eine ärztliche Bescheinigung über eine allgemeinmedizinische Untersuchung jüngeren Datums vorlegt.

Ziffer 205
Ein Besitzertrainer darf nur Pferde trainieren bzw. auf die Trainingsliste setzen, die ihm oder seinem Ehegatten, seinen Eltern, seinen Geschwistern oder seinen Kindern allein oder miteinander zu Besitz gehören.Eine Teilhaberschaft mit anderen schließt das Training aus.

Ziffer 403
Für die Zulassung eines im Inland trainierten Pferdes zu einem Rennen müssen bis zur Starterangabe und beim Start die folgenden Anforderungen erfüllt sein: .... 5. Es muß von einem Trainer mit Lizenz trainiert werden .....
 
Auszug aus der Besitzertrainer-Prüfungsordnung
 
§ 1 Ziel der Besitzertrainerprüfung
 
Die Besitzertrainerprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber nach seinen fachlichen und allgemeinen Kenntnissen, nach seinem praktischen Geschick und dem gesamten Bild seiner Persönlichkeit die Fähigkeit besitzt, Pferde fachgerecht zu trainieren und einen Trainingsbetrieb selbständig zu führen.
 
§ 5 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
 
(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich beim Direktorium zu erfolgen.
   
(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Direktoriums.
   
(3) Der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang sind folgende Unterlagen beizufügen:
   
 
1. Nachweis über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Sportpferden. Als geeignete Nachweise gelten z.B. die bestandene Prüfung zum Amateurrennreiter, ein Abzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, eine abgeschlossene Pferdewirtausbildung.
   
2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, aus dem die Betätigung im Pferdesport hervorgeht
   
3. Amtliches Führungszeugnis.
 
§ 8 Gliederung der Besitzertrainerprüfung
 
(1) Praktischer Teil

1. Fütterung und Beurteilung von Futtermitteln
2. Vorbereitung des Pferdes für Training und Rennen, Versorgen des Pferdes nach der Arbeit
3. Vorstellen, Identifizieren und Beurteilen von Pferden

(2) Fachtheoretischer Teil

1. Haltung, Fütterung und Pflege des Rennpferdes
2. Training und Rennreiten
3. Rennordnung
4. Ausschreibung und Nennungen
5. Geschichte des Rennsportes und der Vollblutzucht
6. Pferdekunde und Pferdekrankheiten
7. Steuer-, Versicherungs-, Rechts- und Sozialwesen
8. Unfallverhütung im Stall und am Pferd
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