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GAG (Generalausgleich)

 
Der Generalausgleich GAG ist der Maßstab der Jahresleistung eines Pferdes. Dieses theoretische Gewicht wird am Ende eines Rennjahres von den Ausgleichern errechnet. Der GAG ist wie eine Rangliste aller Rennpferde eines Landes, wobei die Leistung eines Pferdes in Kilogramm gemessen bzw. ausgedrückt wird. Die Skala reicht dabei von ca. 30 kg für sehr schlechte Pferde bis zu 110 kg für die Spitzengalopper. Bezogen auf die Distanz von 1.600 m bis 2.000 m in Flachrennen und 3600 m in Hindernisrennen ist 1 kg GAG theoretisch etwa mit einer Pferdelänge Abstand gleichzusetzen.

Je besser die Leistung eines Pferdes umso höher ist somit das Gewicht im GAG. Ziel der Errechnung ist es, durch unterschiedliche Gewichte allen Pferden in einem Ausgleichrennen theoretisch gleiche Chancen zu geben.

So gilt für Ausgleichsrennen z.B.
 
Ausgleich IV Abzug vom GAG 0 kg, Zuschlag max. 10 kg
Ausgleich III Abzug vom GAG 6 kg bis 12 kg
Ausgleich II Abzug vom GAG 18 kg bis 24 kg
Ausgleich I Abzug vom GAG 30 kg bis 36 kg
 
Das bedeutet, würde ein Pferd mit einem GAG von 68 kg in einem Ausgleich IV laufen, wäre sein zu tragendes Gewicht 68 kg (Abzug 0 kg), in einem Ausgleich III wäre das Gewicht je nach Ausschreibung 56 bis 62 kg.

Weiterhin spielt das Alter des Pferdes eine Rolle bei der Ermittlung des zu tragenden Gewichts. Damit wird der Entwicklungsstand von jüngeren Pferde gegenüber älteren und ausgewachsenen Pferden ausgeglichen.
 

Geläuf

 
Das Geläuf ist der Boden einer Rennbahn. Traditionell besteht das Geläuf für Galopper aus Rasen, der besonders gepflegt wird, in den USA und in Kanada jedoch fast immer aus einem Sand-Lehm-Gemisch (dirt track). Die Sandbahnen (Allwettergeläuf) gewinnen langsam auch in Europa an Beliebtheit, da sie sich auch im Winter für Training und Rennen intensiv nutzen lassen. Einige Pferde gelten als so genannte Sandbahnspezialisten, die auf dem Allwettergeläuf wesentlich bessere Leistungen zeigen als auf der Grasbahn.
 

Gewicht

 
Das Gewicht ist die von den Pferden im Rennen zu tragende Last. Das Gewicht setzt sich aus dem Eigengewicht des Reiters, seiner Kleidung, dem Sattelzeug und bei Bedarf auch aus der Gewichtsdecke zusammen. Das im Rennprogramm angegebene Gewicht berücksichtigt stets die etwaige Gewichtserlaubnis.

Die Einhaltung des zu tragenden Gewichts wird vor und nach dem Rennen kontrolliert, indem die Reiter mit ihrer Ausrüstung gewogen werden. Zu wenig Gewicht ist unzulässig, zu viel Gewicht ist möglich, muss aber dem Publikum bekannt gegeben werden und kann auch zum Ausschluss vom Wettbetrieb führen.
 

Gewichtserlaubnis (Erlaubnis)

 
Mit der Gewichtserlaubnis (Erlaubnis) bezeichnet man den Nachlass auf das zu tragende Gewicht. Erlaubnis gibt es für Pferde, die schon länger nichts mehr oder nicht viel gewonnen haben. Auch Reiter, vor allem Auszubildende, bekommen gegenüber den erfahreneren Kollegen "Erlaubnis", wenn sie noch keine 50 Siege errungen haben. Die Gewichtserlaubnisse staffeln sich von 5kg bis zu 1kg, je nach der Anzahl der schon errungenen Siege.
 

Gruppe-Rennen

 
Gruppe-Rennen sind die Highlight des Rennsportes und international abgestimmt. Je nach ihrer Bedeutung handelt es sich um ein Gruppe I, Gruppe II- oder Gruppe III-Rennen.
 
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