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Rennfarbe

 
Die Rennfarbe besteht bei Galopprennen aus der Seidenbluse und der Kappe. Jeder Besitzer hat andere Farben und Symbole, die im Rennprogramm abgebildet und beschrieben sind. Die Rennfarbe dient gleichzeitig als Orientierungshilfe für den Zuschauer während des Rennens.
 

Rennleitung

 
Die Rennleitung besteht aus einem mindestens dreiköpfigenm Gremiun. Es überprüft die korrekte Abwicklung, kann Strafen und auch Disqualifikationen verhängen. Die Rennleitung beobachtet zunächst vom Richterturm am Geläuf, überprüft dann mit Hilfe des Rennfilms.
 

Rennordnung

 
Die Rennordnung ist das verbindliche Regelwerk für den Rennbetrieb in Deutschland. Sie wird vom Direktorium für Vollblutzucht und Rennen herausgegeben
 

Rennverein

 
Ein Rennverein ist der Veranstalter der Rennen und Hausherr der jeweiligen Rennbahn. Er betreibt den Totalisator und erwirtschaftet damit die nötigen Einnahmen für Rennpreise und sonstige Betriebskosten der Bahn.
 

Richterspruch

 
Im Richterspruch wird der Ausgang eines Rennens dokumentiert. Er enhält folgende Informationen:
 
Die Reihenfolge, in der die Pferde eingekommen sind.
   
Die Abstände zwischen den Pferden.
   
Die Zeit des Rennens.
   
Die Art, wie der Sieger gewonnen hat.
 
Bei der Siegesart wird dabei folgendermassen unterschieden:
 
Kampf (Ka): Der Ausgang des Rennens war bis ins Ziel umstritten. Der Sieger hat nur knapp gewonnen.
   
Sicher (Si): Das Rennen war für den Sicher eine sicher Angelegenheit, aber er hat die Gegner auch nicht dominiert.
   
Leicht (Le): Der Sieger braucht sich für den Sieg nicht wirklich anstrengen, er war merklich besser, als die anderen Teilnehmer.
   
Überlegen (Üb): Der Sieger war seinen Gegnern überlegen und gewann fast nach belieben.
   
Hochüberlegen (Hüb): Der Sieger stand Klassen über der Konkurrenz.
 
Der Abstand zwischen den Pferden wird wie folgt ausgedrückt:
 
tR: Totes Rennen, die Pferde waren auch durch die Technik (Zielfoto) nicht zu trennen.
   
N: Nase, eine Nüsternbreite vor dem Gegner.
   
kK: Kurzer Kopf, der Abstand zwischen den Pferden beträgt ca. einen halben Pferdekopf.
   
K: Kopf, der Abstand beträgt einen Pferdekopf.
   
H: Hals, der Abstand beträgt eine Halslänge.
   
1/2: Eine halbe Pferdelänge, der Gegner ist mit seinem Kopf etwa in Höhe des Sattelgurts
   
1: Eine Pferdelänge, der Gegner ist am Schweif, also hinter dem Pferd.
 
So wird weiter unterschieden, z.B. 1 1/2 Pferdelänge, 1 3/4 Pferdelänge, 2 Pferdelängen. Eine Pferdelänge ist dabei nach der Rennordnung mit 2,50 m definiert.
 
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